Ästhetische Leistungen

Botulinumtoxin zur Faltenbehandlung

Eine Haut-Behandlung mit dem Wirkstoff Botulinumtoxin – kurz „Botox“ – gehört mittlerweile zu den beliebtesten minimalinvasiven Verfahren der ästhetischen Medizin. Mit der Anwendung lassen sich mimische Falten gezielt glätten und Gesichtszüge sichtbar verjüngen, ohne die natürliche Mimik zu beeinträchtigen. Ziel ist ein frisches und natürliches Erscheinungsbild.

Behandlung einer Zornesfalte mit einer feinen Spritze in unserer Praxis

Anwendungsgebiete

Die Hautalterung samt der Bildung von Falten ist ein normaler, natürlicher Vorgang. Auch die Entstehung von mimischen Falten wie Zornesfalten, Stirnfalten oder Lachfalten geht mit zunehmendem Alter einher und prägt den persönlichen, individuellen Ausdruck. Doch nicht jeder mag sich mit Falten rund um Nase, Oberlippe und Stirn abfinden und vielmehr diesen Alterungsprozess optisch abmildern.

Wirkungsweise

Das Botulinum-Neurotoxin, kurz genannt „Botox“, ist ein von Bakterien gebildetes Nervengift, das die Signalübertragung zwischen Nervenzellen hemmt und die Muskeltätigkeit lähmt. Es kommt – ähnlich wie das Tetanustoxin – ubiquitär im Erdboden und in Gewässersedimenten vor.

Dieses für den Menschen an und für sich gefährliche Protein wird seit den 1980er-Jahren in extrem niedriger Dosierung für medizinische Zwecke eingesetzt, etwa zur Behandlung von Muskelkrämpfen, bei Drüsenfehlfunktionen mit übermäßiger Schweißbildung, bei Lidkrämpfen, Migräne sowie bei chronischen Schmerzen. Anfang der 1990er Jahre wurde der vorübergehende abschwächende lokale Effekt des Botulinumtoxins auf Hautfalten bekannt; seither ist der Einsatz im kosmetischen Bereich weit verbreitet und dient der Minderung von Altersfolgen im Gesicht.

Behandlungsvorbereitung

Es ist außerordentlich wichtig, dass eine Botox-Behandlung professionell und fachärztlich durchgeführt wird. Zunächst erfolgt im Rahmen eines ausführlichen Anamnesegesprächs eine umfängliche Aufklärung – auch über Gründe, die gegen eine Behandlung sprechen, zum Beispiel bei Entzündungen der spezifischen Hautareale, bei autoimmunologischen Muskelerkrankungen sowie in der Schwangerschaft und Stillzeit. Auch bei einer Allergie gegen Bestandteile des Präparates erfolgt keine Anwendung. Im Falle der Einnahme von Gerinnungshemmern oder bei vorliegenden Blutgerinnungsstörungen entscheidet der Facharzt, ob eine Botox-Injektion in Frage kommt.

Behandlungsablauf

Die ungeschminkte Haut wird desinfiziert, die Injektionspunkte werden angezeichnet, und über sehr feine Nadeln wird die Botox-Lösung injiziert. Nach der Behandlung sollte für den Rest des Tages alles vermieden werden, was eine starke durchblutungsfördernde Wirkung im behandelten Bereich hat, etwa Sport, Sauna, Laserbehandlungen oder intensive Peelings. Es dauert rund drei bis sieben Tage, bis der Wirkstoff die Impulsübertragung auf die Muskelzelle blockiert; erst dann ist das Behandlungsergebnis voll sichtbar.

Eventuell auftretende Nebenwirkungen

Die typischen und kurzzeitigen Nebenwirkungen dieser nicht-chirurgischen Behandlung mit Botox-Injektionen sind üblicherweise gering und überschaubar. Neben einem lokalen, kurzzeitigen Injektionsschmerz können Schwellungen, Rötungen oder blaue Flecken auftreten. Sehr selten kann es zu Infektionen der Einstichstelle oder asymmetrischen Behandlungsergebnissen kommen. Eine zu hohe Dosierung der Wirksubstanz führt zu maskenhaften und entstellenden Resultaten; für den Erhalt der natürlichen Mimik und der authentischen persönlichen Ausstrahlung ist deshalb unbedingt die fachärztliche Expertise nötig.

Nachbehandlung

So wie die Wirkung der Botox-Behandlung im Gewebe verzögert eintritt, erfolgt auch der Abbau der Substanz langsam aber kontinuierlich. Nach rund drei bis sechs Monaten ist der Wirkstoff biologisch abgebaut. Daher empfiehlt es sich, die Behandlung für ein fortwährend gleichmäßiges Ergebnis alle drei bis sechs Monate zu wiederholen.

Aufklärung und Beratung

Die Behandlung erfolgt ausschließlich nach ausführlicher ärztlicher Aufklärung:

  • Besprechung Ihrer Wünsche und realistischer Ziele
  • Aufklärung über Wirkung, Wirkdauer und mögliche Nebenwirkungen
  • Ausschluss von Gegenanzeigen

Kosten

Ästhetische Leistungen werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Die Abrechnung erfolgt auf Selbstzahlerbasis gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Beratungstermin vereinbaren

Im persönlichen Gespräch klären wir, ob die Behandlung für Sie geeignet ist, und besprechen Ablauf und Kosten.

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